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   VGH Bayern, 07.11.2002 - 22 CS 02.2577   

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VGH Bayern, 07.11.2002 - 22 CS 02.2577 (https://dejure.org/2002,10999)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.11.2002 - 22 CS 02.2577 (https://dejure.org/2002,10999)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. November 2002 - 22 CS 02.2577 (https://dejure.org/2002,10999)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bodenschutzrechtliche Untersuchungsanordnung zur Gefahrenabschätzung; Begründung für die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit; Interessenabwägung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes; Sanierungspflicht des Grundstückseigentümers; Beschränkung der ...

  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 3 Satz 1; ; VwGO § ... 80 Abs. 5; ; BBodSchG § 4 Abs. 3; ; BBodSchG § 4 Abs. 5; ; BBodSchG § 4 Abs. 6; ; BBodSchG § 9 Abs. 2; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; BayVwZVG Art. 31 Abs. 2; ; BayVwZVG Art. 36 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2003, 1283 (Ls.)
  • NZM 2003, 651
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 03.09.2002 - 10 S 957/02

    Altlast - Verantwortlichkeit und zeitnahe Inanspruchnahme - Interessenabwägung im

    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2002 - 22 CS 02.2577
    Dies ergibt sich auch aus der Verpflichtung des Staates zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen (Art. 20 a GG; vgl. dazu auch VGH BW vom 3.9.2002 - Az.: 10 S 957/02).

    Berechtigt ist auch der Hinweis darauf, dass hier keine Belastung eintritt, die nicht gegebenenfalls wieder rückgängig gemacht werden könnte (vgl. VGH BW vom 3.9.2002 - Az.: 10 S 957/02).

  • BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91

    Altlasten

    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2002 - 22 CS 02.2577
    Die Möglichkeit zur wirtschaftlichen Nutzung und Verwertung des Sacheigentums korrespondiert mit der öffentlich-rechtlichen Pflicht, die sich aus der Sache ergebenden Lasten und die mit der Nutzungsmöglichkeit verbundenen Risiken zu tragen (BVerfG vom 16.2.2000, DVBl 2000, 1275/1277).
  • VGH Bayern, 07.11.2001 - 1 N 98.3032

    Bauleitplanung: Festsetzung als Gründfläche trotz Landschaftsschutzverordnung

    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2002 - 22 CS 02.2577
    Das Risiko, dass sich ein Sanierungspflichtiger - hier: die frühere Zustandstörerin - seinen Verpflichtungen entzieht, haben nach der Konzeption der einschlägigen Befugnisnormen einschließlich des nunmehr anwendbaren § 4 Abs. 3 BBodSchG die übrigen Verantwortlichen bzw. Verpflichteten insofern zu tragen, als sie dann mit ihrer Heranziehung zu rechnen haben und auf - eventuell nicht mehr durchsetzbare - Regressansprüche gegen den Betreffenden verwiesen sind (vgl. BayVGH vom 22.3.2001, BayVBl 2002, 470).
  • VG Frankfurt/Main, 23.07.1999 - 14 G 212/99

    Zur Sanierungsverantwortlichkeit nach dem BBodSchG; hier: zur

    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2002 - 22 CS 02.2577
    Dies lässt - bei einer am Willen des Gesetzgebers orientierten Betrachtung - erkennen, dass hinsichtlich des jetzigen Eigentümers keine derartige Regelung eingeführt werden sollte (vgl. Frenz, a.a.O., RdNr. 22 zu § 4 Abs. 6; vgl. auch VG Frankfurt a.Main vom 23.7.1999, NVwZ 2000, 107/109).
  • VG Würzburg, 07.12.2020 - W 10 K 19.1529

    Erfolglose Klage gegen eine Anordnung zur Duldung der Entsorgung von auf dem

    Abweichend von diesem Grundsatz lässt sich aber bei mehreren in Frage kommenden Verstößen dann die Androhung eines einheitlichen Zwangsgeldbetrags rechtfertigen, wenn eine verständige Auslegung eindeutig ergibt, unter welchen Bedingungen das Zwangsgeld fällig werden soll (vgl. BayVGH, B.v. 7.11.2002 - 22 CS 02.2577 - juris Rn. 14; VG München, U.v. 13.5.2013 - 13.5.2013 - M 8 K 12.2500 - juris Rn. 39).

    Das einheitliche Zwangsgeld von 100, 00 EUR steht dabei auch zu jedem Verstoß gegen die Duldungsverpflichtung in einem angemessenen Verhältnis (vgl. BayVGH, B.v. 7.11.2002 - 22 CS 02.2577 - juris Rn. 14).

  • VG Regensburg, 07.12.2009 - RO 8 K 09.01987

    Heranziehung des Eigentümers zur Sanierungsmaßnahmen - Opfergrenze

    Sie verkennt in diesem Zusammenhang, dass ein gutgläubiger Erwerb für die Sanierungsverantwortung des aktuellen Eigentümers ohne rechtliche Bedeutung ist (vgl. auch Beschluss des BayVGH vom 7.11.2002 Az. 22 CS 02.2577 - juris).
  • VG Würzburg, 16.10.2020 - W 10 K 19.451

    Erfolglose Klage gegen Anordnungen zur Betriebseinstellung einer

    Abweichend von diesem Grundsatz lässt sich aber bei mehreren in Frage kommenden Verstößen dann die Androhung eines einheitlichen Zwangsgeldbetrages rechtfertigen, wenn eine verständige Auslegung eindeutig ergibt, unter welchen Bedingungen das Zwangsgeld fällig werden soll (vgl. BayVGH, B.v. 7.11.2002 - 22 CS 02.2577 - juris Rn. 14; VG München, U.v. 13.5.2013 - 13.5.2013 - M 8 K 12.2500 - juris Rn. 39).

    Das einheitliche Zwangsgeld von 2.000,00 EUR stand dabei auch zu jedem Verstoß gegen die Betriebsuntersagung in einem angemessenen Verhältnis (vgl. BayVGH, B.v. 7.11.2002 - 22 CS 02.2577 - juris Rn. 14).

  • VG Ansbach, 20.12.2019 - AN 2 S 19.02425

    Rücknahme einer unrichtigen Zeugnisnote

    Voraussetzung ist dann, dass das Zwangsgeld für jede einzelne der angeordneten Maßnahmen angemessen ist (BayVGH B.v. 7.11.2002 - 22 CS 02.2577 - NZM 2003, 651).
  • VG München, 13.05.2013 - M 8 K 12.2500

    Fälligstellung eines angedrohten Zwangsgeldes; bestandskräftige Grundverfügung;

    Das einheitliche Zwangsgeld muss dabei zu jeder der angeordneten Maßnahmen in einem angemessenen Verhältnis stehen (BayVGH v. 7.11.2002 Az.: 22 CS 02.2577).
  • VG Ansbach, 14.02.2023 - AN 16 S 23.141

    Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz: Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen

    Eine Auslegung der Zwangsmittelandrohung dahingehend, dass das Zwangsgeld in voller Höhe auch dann fällig werden soll, wenn nur eine der beiden Verpflichtungen nicht erfüllt wird, scheidet aus, da die beiden Abgabeverpflichtungen nicht im Sinne einer einheitlichen Verpflichtung in engem rechtlichen oder tatsächlichen Zusammenhang stehen und dies voraussichtlich auch nicht angemessen wäre (vgl. BayVGH, B.v. 7.11.2002 - 22 CS 02.2577 -, juris Rn. 14).
  • VG Hamburg, 19.06.2020 - 14 E 5803/19

    Erwerb eines kostenpflichtigen Teilnahmecodes; "Entgelt" im

    Die Anordnungen stehen daher in einem rechtlichen Zusammenhang, d.h. sie sind im Sinne einer einheitlichen Verpflichtung derart miteinander verknüpft, dass das Zwangsgeld in voller Höhe auch dann fällig werden soll, wenn nur eine von ihnen nicht erfüllt wird, was zulässig ist (vgl. dazu VGH München, Beschl. v. 7.11.2002, 22 CS 02.2577, juris Rn. 14; OVG Greifswald, Beschl. v. 19.6.1997, 3 M 115/96, juris Rn. 73; VGH Kassel, Beschl. v. 18.10.1990, 4 TH 206/89, juris Rn. 46; VG München, Urt. v. 13.5.2013, M 8 K 12.2500, juris Rn. 39).
  • VG Würzburg, 18.12.2019 - W 4 S 19.1366

    Eilrechtsschutz gegen Anordnung einer bodenschutzrechtlichen Detailuntersuchung -

    Auf Grund des vorbereitenden Charakters der Untersuchungsanordnung wird sie sich jedoch in der Praxis - schon aus Effektivitätsgesichtspunkten - meistens an den Inhaber der tatsächlichen Gewalt richten (vgl. OVG Bremen NuR 2004, 182 (183); VGH München NJW 2004, 2768 (2770); VGH München NZM 2003, 651 f.; Frenz BBodSchG Rn. 56).
  • VG Augsburg, 28.01.2011 - Au 6 S 10.1814

    Altlasten-Verdacht; Amtsermittlung; Anordnung gegenüber Deponiebetreiber

    Dies ist unter Würdigung des Interesses der Allgemeinheit, dass die für eine Altlast Verantwortlichen ihren Erkundungspflichten und Sanierungspflichten zeitnah nachkommen, sowie der Verpflichtung des Staates zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen (Art. 20 a GG; vgl. VGH BW vom 3.9.2002 - Az: 10 S 957/02; BayVGH vom 7.11.2002 - Az: 22 CS 02.2577) nicht zu beanstanden (vgl. schon VG Augsburg vom 19.4.2005, Az. Au 7 S 04.1216, juris, RdNrn. 30 ff.).
  • VG Würzburg, 05.01.2021 - W 4 S 20.1820

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer

    Auf Grund des vorbereitenden Charakters der Untersuchungsanordnung wird sie sich jedoch in der Praxis - schon aus Effektivitätsgesichtspunkten - meistens an den Inhaber der tatsächlichen Gewalt richten (vgl. OVG Bremen NuR 2004, 182 (183); VGH München NJW 2004, 2768 (2770); VGH München NZM 2003, 651 f.; Frenz BBodSchG Rn. 56).
  • VG Augsburg, 03.03.2008 - Au 7 S 08.168

    Bodenschutzrechtliche Sanierungsanordnung; Duldungsanordnung

  • VG Lüneburg, 20.11.2003 - 2 A 275/01

    Altlast; Bodenveränderung; Deponie; Gefährdungsabschätzung

  • VG Augsburg, 24.04.2023 - Au 9 K 21.2544

    Rückbau eines ungenehmigten Gewässerausbaus (Teichanlage)

  • VG Augsburg, 03.03.2008 - Au 7 S 08.152

    Bodenschutzrechtliche Sanierungsanordnung; Duldungsanordnung

  • VG Augsburg, 25.02.2008 - Au 7 S 08.54

    Bodenschutzrechtliche Sanierungsanordnung; Durchführung der Sanierung im Weg der

  • VG Augsburg, 14.07.2010 - Au 4 K 10.474

    Beseitigungsanordnung; Landwirtschaft; Dauerhaftigkeit; Gewinnerzeilung;

  • VG München, 21.04.2009 - M 1 K 08.2119

    Landwirtschaftlicher Betrieb; Hühnerhaltung; Nachhaltigkeit; Dienen;

  • VG Würzburg, 04.03.2008 - W 4 S 07.1518

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; Bodenschutz; sofort

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