Rechtsprechung
VGH Bayern, 07.11.2002 - 22 CS 02.2577 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bodenschutzrechtliche Untersuchungsanordnung zur Gefahrenabschätzung; Begründung für die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit; Interessenabwägung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes; Sanierungspflicht des Grundstückseigentümers; Beschränkung der ...
- Judicialis
VwGO § 80 Abs. 3 Satz 1; ; VwGO § ... 80 Abs. 5; ; BBodSchG § 4 Abs. 3; ; BBodSchG § 4 Abs. 5; ; BBodSchG § 4 Abs. 6; ; BBodSchG § 9 Abs. 2; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; BayVwZVG Art. 31 Abs. 2; ; BayVwZVG Art. 36 Abs. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 26.09.2002 - Au 7 S 02.918
- VGH Bayern, 07.11.2002 - 22 CS 02.2577
Papierfundstellen
- NVwZ 2003, 1283 (Ls.)
- NZM 2003, 651
Wird zitiert von ... (18) Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Baden-Württemberg, 03.09.2002 - 10 S 957/02
Altlast - Verantwortlichkeit und zeitnahe Inanspruchnahme - Interessenabwägung im …
Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2002 - 22 CS 02.2577
Dies ergibt sich auch aus der Verpflichtung des Staates zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen (Art. 20 a GG; vgl. dazu auch VGH BW vom 3.9.2002 - Az.: 10 S 957/02).Berechtigt ist auch der Hinweis darauf, dass hier keine Belastung eintritt, die nicht gegebenenfalls wieder rückgängig gemacht werden könnte (vgl. VGH BW vom 3.9.2002 - Az.: 10 S 957/02).
- BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91
Altlasten
Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2002 - 22 CS 02.2577
Die Möglichkeit zur wirtschaftlichen Nutzung und Verwertung des Sacheigentums korrespondiert mit der öffentlich-rechtlichen Pflicht, die sich aus der Sache ergebenden Lasten und die mit der Nutzungsmöglichkeit verbundenen Risiken zu tragen (BVerfG vom 16.2.2000, DVBl 2000, 1275/1277). - VGH Bayern, 07.11.2001 - 1 N 98.3032
Bauleitplanung: Festsetzung als Gründfläche trotz Landschaftsschutzverordnung
Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2002 - 22 CS 02.2577
Das Risiko, dass sich ein Sanierungspflichtiger - hier: die frühere Zustandstörerin - seinen Verpflichtungen entzieht, haben nach der Konzeption der einschlägigen Befugnisnormen einschließlich des nunmehr anwendbaren § 4 Abs. 3 BBodSchG die übrigen Verantwortlichen bzw. Verpflichteten insofern zu tragen, als sie dann mit ihrer Heranziehung zu rechnen haben und auf - eventuell nicht mehr durchsetzbare - Regressansprüche gegen den Betreffenden verwiesen sind (vgl. BayVGH vom 22.3.2001, BayVBl 2002, 470). - VG Frankfurt/Main, 23.07.1999 - 14 G 212/99
Zur Sanierungsverantwortlichkeit nach dem BBodSchG; hier: zur …
Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2002 - 22 CS 02.2577
Dies lässt - bei einer am Willen des Gesetzgebers orientierten Betrachtung - erkennen, dass hinsichtlich des jetzigen Eigentümers keine derartige Regelung eingeführt werden sollte (…vgl. Frenz, a.a.O., RdNr. 22 zu § 4 Abs. 6; vgl. auch VG Frankfurt a.Main vom 23.7.1999, NVwZ 2000, 107/109).
- VG Würzburg, 07.12.2020 - W 10 K 19.1529
Erfolglose Klage gegen eine Anordnung zur Duldung der Entsorgung von auf dem …
Abweichend von diesem Grundsatz lässt sich aber bei mehreren in Frage kommenden Verstößen dann die Androhung eines einheitlichen Zwangsgeldbetrags rechtfertigen, wenn eine verständige Auslegung eindeutig ergibt, unter welchen Bedingungen das Zwangsgeld fällig werden soll (vgl. BayVGH, B.v. 7.11.2002 - 22 CS 02.2577 - juris Rn. 14;… VG München, U.v. 13.5.2013 - 13.5.2013 - M 8 K 12.2500 - juris Rn. 39).Das einheitliche Zwangsgeld von 100, 00 EUR steht dabei auch zu jedem Verstoß gegen die Duldungsverpflichtung in einem angemessenen Verhältnis (vgl. BayVGH, B.v. 7.11.2002 - 22 CS 02.2577 - juris Rn. 14).
- VG Regensburg, 07.12.2009 - RO 8 K 09.01987
Heranziehung des Eigentümers zur Sanierungsmaßnahmen - Opfergrenze
Sie verkennt in diesem Zusammenhang, dass ein gutgläubiger Erwerb für die Sanierungsverantwortung des aktuellen Eigentümers ohne rechtliche Bedeutung ist (vgl. auch Beschluss des BayVGH vom 7.11.2002 Az. 22 CS 02.2577 - juris). - VG Würzburg, 16.10.2020 - W 10 K 19.451
Erfolglose Klage gegen Anordnungen zur Betriebseinstellung einer …
Abweichend von diesem Grundsatz lässt sich aber bei mehreren in Frage kommenden Verstößen dann die Androhung eines einheitlichen Zwangsgeldbetrages rechtfertigen, wenn eine verständige Auslegung eindeutig ergibt, unter welchen Bedingungen das Zwangsgeld fällig werden soll (vgl. BayVGH, B.v. 7.11.2002 - 22 CS 02.2577 - juris Rn. 14;… VG München, U.v. 13.5.2013 - 13.5.2013 - M 8 K 12.2500 - juris Rn. 39).Das einheitliche Zwangsgeld von 2.000,00 EUR stand dabei auch zu jedem Verstoß gegen die Betriebsuntersagung in einem angemessenen Verhältnis (vgl. BayVGH, B.v. 7.11.2002 - 22 CS 02.2577 - juris Rn. 14).
- VG Ansbach, 20.12.2019 - AN 2 S 19.02425
Rücknahme einer unrichtigen Zeugnisnote
Voraussetzung ist dann, dass das Zwangsgeld für jede einzelne der angeordneten Maßnahmen angemessen ist (BayVGH B.v. 7.11.2002 - 22 CS 02.2577 - NZM 2003, 651). - VG München, 13.05.2013 - M 8 K 12.2500
Fälligstellung eines angedrohten Zwangsgeldes; bestandskräftige Grundverfügung; …
Das einheitliche Zwangsgeld muss dabei zu jeder der angeordneten Maßnahmen in einem angemessenen Verhältnis stehen (BayVGH v. 7.11.2002 Az.: 22 CS 02.2577). - VG Ansbach, 14.02.2023 - AN 16 S 23.141
Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz: Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen …
Eine Auslegung der Zwangsmittelandrohung dahingehend, dass das Zwangsgeld in voller Höhe auch dann fällig werden soll, wenn nur eine der beiden Verpflichtungen nicht erfüllt wird, scheidet aus, da die beiden Abgabeverpflichtungen nicht im Sinne einer einheitlichen Verpflichtung in engem rechtlichen oder tatsächlichen Zusammenhang stehen und dies voraussichtlich auch nicht angemessen wäre (vgl. BayVGH, B.v. 7.11.2002 - 22 CS 02.2577 -, juris Rn. 14). - VG Hamburg, 19.06.2020 - 14 E 5803/19
Erwerb eines kostenpflichtigen Teilnahmecodes; "Entgelt" im …
Die Anordnungen stehen daher in einem rechtlichen Zusammenhang, d.h. sie sind im Sinne einer einheitlichen Verpflichtung derart miteinander verknüpft, dass das Zwangsgeld in voller Höhe auch dann fällig werden soll, wenn nur eine von ihnen nicht erfüllt wird, was zulässig ist (vgl. dazu VGH München, Beschl. v. 7.11.2002, 22 CS 02.2577, juris Rn. 14;… OVG Greifswald, Beschl. v. 19.6.1997, 3 M 115/96, juris Rn. 73;… VGH Kassel, Beschl. v. 18.10.1990, 4 TH 206/89, juris Rn. 46;… VG München, Urt. v. 13.5.2013, M 8 K 12.2500, juris Rn. 39). - VG Würzburg, 18.12.2019 - W 4 S 19.1366
Eilrechtsschutz gegen Anordnung einer bodenschutzrechtlichen Detailuntersuchung - …
Auf Grund des vorbereitenden Charakters der Untersuchungsanordnung wird sie sich jedoch in der Praxis - schon aus Effektivitätsgesichtspunkten - meistens an den Inhaber der tatsächlichen Gewalt richten (vgl. OVG Bremen NuR 2004, 182 (183); VGH München NJW 2004, 2768 (2770); VGH München NZM 2003, 651 f.;… Frenz BBodSchG Rn. 56). - VG Augsburg, 28.01.2011 - Au 6 S 10.1814
Altlasten-Verdacht; Amtsermittlung; Anordnung gegenüber Deponiebetreiber
Dies ist unter Würdigung des Interesses der Allgemeinheit, dass die für eine Altlast Verantwortlichen ihren Erkundungspflichten und Sanierungspflichten zeitnah nachkommen, sowie der Verpflichtung des Staates zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen (Art. 20 a GG; vgl. VGH BW vom 3.9.2002 - Az: 10 S 957/02; BayVGH vom 7.11.2002 - Az: 22 CS 02.2577) nicht zu beanstanden (vgl. schon VG Augsburg vom 19.4.2005, Az. Au 7 S 04.1216, juris, RdNrn. 30 ff.). - VG Würzburg, 05.01.2021 - W 4 S 20.1820
Erfolgloser Eilantrag gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer …
Auf Grund des vorbereitenden Charakters der Untersuchungsanordnung wird sie sich jedoch in der Praxis - schon aus Effektivitätsgesichtspunkten - meistens an den Inhaber der tatsächlichen Gewalt richten (vgl. OVG Bremen NuR 2004, 182 (183); VGH München NJW 2004, 2768 (2770); VGH München NZM 2003, 651 f.;… Frenz BBodSchG Rn. 56). - VG Augsburg, 03.03.2008 - Au 7 S 08.168
Bodenschutzrechtliche Sanierungsanordnung; Duldungsanordnung
- VG Lüneburg, 20.11.2003 - 2 A 275/01
Altlast; Bodenveränderung; Deponie; Gefährdungsabschätzung
- VG Augsburg, 24.04.2023 - Au 9 K 21.2544
Rückbau eines ungenehmigten Gewässerausbaus (Teichanlage)
- VG Augsburg, 03.03.2008 - Au 7 S 08.152
Bodenschutzrechtliche Sanierungsanordnung; Duldungsanordnung
- VG Augsburg, 25.02.2008 - Au 7 S 08.54
Bodenschutzrechtliche Sanierungsanordnung; Durchführung der Sanierung im Weg der …
- VG Augsburg, 14.07.2010 - Au 4 K 10.474
Beseitigungsanordnung; Landwirtschaft; Dauerhaftigkeit; Gewinnerzeilung; …
- VG München, 21.04.2009 - M 1 K 08.2119
Landwirtschaftlicher Betrieb; Hühnerhaltung; Nachhaltigkeit; Dienen; …
- VG Würzburg, 04.03.2008 - W 4 S 07.1518
Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; Bodenschutz; sofort …